Prüfungen und Zuchtvoraussetzungen

Das Prüfungswesen im KBGS ruht auf zwei tragenden Säulen, Vorprüfung und Hauptprüfung. Beide Prüfungen bilden die Grundlage für die Zucht.

Vorprüfung

Die Vorprüfung ist eine Kombination aus Leistungsprüfung und Anlageprüfung. Sie dient der Feststellung:

  • der Brauchbarkeit für den Jagdbetrieb, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen
  • der natürlichen Anlagen des Junghundes hinsichtlich seiner Eignung und künftigen Verwendung im Jagdbetrieb und in der Zucht
  • des Erbwertes der Eltern

Die Richter haben besonderes Augenmerk auf die Anlagen und Eigenschaften zu legen, die den zuverlässigen Schweißhund auszeichnen, nämlich sehr feine Nase, gepaart mit ausgeprägtem Finderwillen und größter Fährtensicherheit, ferner die Wesensfestigkeit, die sich in Unerschrockenheit, Ruhe, Konzentration und großer Ausdauer bei der Arbeit zeigt. Es ist erste Aufgabe der Richter, die Hunde zu erkennen, die auf Grund ihrer Anlagen und Leistungen für die Zucht des BGS besonders wertvoll sind. Die Vorprüfung ist in verschiedene Prüfungsteile bzw. Fachgruppen gegliedert:

Prüfungsteile

  • Wesensprüfung
  • Eignungsprüfung/Leistungsprüfung
  • Jagdeignungsprüfung
  • Zuchteignungsprüfung
  • Anlageprüfung

Prüfungsinhalte

  • Wesensprüfung
  • Riemenarbeit auf künstlicher Wundfährte
  • Totverweisen/Totverbellen oder Vorsuche
  • Verhalten am verendeten Wild
  • Verhalten am verendeten Wild gegenüber fremden Personen
  • Leinenführigkeit
  • Ablegen mit Schussruhe

Hauptprüfung

Bei der Hauptprüfung handelt es sich um eine reine Praxisprüfung bei der man die gewünschten Verhaltensweisen im Einsatz bestätigen möchte. Sie dient der Sichtung von Erbanlagen und stellt die Grundlage für eine Zuchtverwendung dar.

Bedingungen, Wildart, Länge und Dauer sind von Prüfung zu Prüfung unterschiedlich.  

Die Hauptprüfung findet auf Schalenwild (ohne Rehwild) statt. Der zu prüfende Hund muss im Registrier-, Stamm- oder Zuchtbuch für BGS, HS oder eines dem ISHV angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen und mit der Registrier-, Stamm- oder Zuchtbuchnummer tätowiert oder gechipt sein. Mindestens ein Richter für BGS oder HS muss im Beisein eines sachkundigen Zeugen die Prüfung abnehmen. Der Verlauf einer Hautprüfung ist unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen in einem Suchenbericht festzuhalten.

  • Arbeit auf natürlicher, kalter Wundfährte mit oder ohne Riemen
  • Hatz
  • Standlaut und Stellen
  • Totverweisen oder Totverbellen

Eine Hauptprüfung wird nur bewertet, wenn das angesuchte Stück während der Nachsuche zur Strecke gekommen ist! Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens ein III. Preis erlangt wurde.

Für die Auswahl der Zuchttiere wird weiterhin an den Leistungsmerkmalen aus den unterschiedlichen Prüfungen festgehalten. Das heißt, dass ein Bayerischer Gebirgsschweißhund zuchttauglich ist wenn er

  • die Vorprüfung bestanden hat und nicht schussempfindlich ist und
  • eine Hauptprüfung mit Hatz bestanden hat, aus der die Art des Lautes hervorgeht und bestätigt wird, dass der Hund mindestens sichtlaut besser aber fährtenlaut ist und
  • HD frei ist oder mindestens in die Klasse HD B eingestuft werden kann und
  • im Form- und Haarwert mindestens die Note gut erhalten hat und
  • nachweislich keine Verwandten ersten Grades mit vererblichen Krankheiten hat.