Das Prüfungswesen im KBGS ruht auf zwei tragenden Säulen, Vorprüfung und Hauptprüfung. Beide Prüfungen bilden die Grundlage für die Zucht.
Die Vorprüfung ist eine Kombination aus Leistungsprüfung und Anlageprüfung. Sie dient der Feststellung:
Die Richter haben besonderes Augenmerk auf die Anlagen und Eigenschaften zu legen, die den zuverlässigen Schweißhund auszeichnen, nämlich sehr feine Nase, gepaart mit ausgeprägtem Finderwillen und größter Fährtensicherheit, ferner die Wesensfestigkeit, die sich in Unerschrockenheit, Ruhe, Konzentration und großer Ausdauer bei der Arbeit zeigt. Es ist erste Aufgabe der Richter, die Hunde zu erkennen, die auf Grund ihrer Anlagen und Leistungen für die Zucht des BGS besonders wertvoll sind. Die Vorprüfung ist in verschiedene Prüfungsteile bzw. Fachgruppen gegliedert:
Bei der Hauptprüfung handelt es sich um eine reine Praxisprüfung bei der man die gewünschten Verhaltensweisen im Einsatz bestätigen möchte. Sie dient der Sichtung von Erbanlagen und stellt die Grundlage für eine Zuchtverwendung dar.
Bedingungen, Wildart, Länge und Dauer sind von Prüfung zu Prüfung unterschiedlich.
Die Hauptprüfung findet auf Schalenwild (ohne Rehwild) statt. Der zu prüfende Hund muss im Registrier-, Stamm- oder Zuchtbuch für BGS, HS oder eines dem ISHV angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen und mit der Registrier-, Stamm- oder Zuchtbuchnummer tätowiert oder gechipt sein. Mindestens ein Richter für BGS oder HS muss im Beisein eines sachkundigen Zeugen die Prüfung abnehmen. Der Verlauf einer Hautprüfung ist unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen in einem Suchenbericht festzuhalten.
Eine Hauptprüfung wird nur bewertet, wenn das angesuchte Stück während der Nachsuche zur Strecke gekommen ist! Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens ein III. Preis erlangt wurde.
Für die Auswahl der Zuchttiere wird weiterhin an den Leistungsmerkmalen aus den unterschiedlichen Prüfungen festgehalten. Das heißt, dass ein Bayerischer Gebirgsschweißhund zuchttauglich ist wenn er